Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von brillen.de by SuperVista AG
Inhaltsverzeichnis:
1 Vertragsschluss und Geltung der AGB und Datenschutz
1.1. Mit der Bestellung einer Brille, Brillengläsern oder Kontaktlinsen nach den individuellen Parametern des Käufers bei einem brillen.de-Partneroptiker wird zwischen dem Kunden und der SuperVista AG ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag geschlossen, in den die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbezogen sind.
1.2. Da die optischen Produkte nach den individuellen Parametern des Käufers angefertigt werden und nach Anfertigung für die SuperVista AG nicht mehr anderweitig verwendbar sind, gilt kein allgemeines Rücktrittsrecht; die gesetzlichen Regelungen der Mängelgewährleistung gelten - mit den nachfolgenden Maßgaben - gleichwohl.
1.3. Im Falle eines Gutscheinkaufs in unserem Onlinebereich gelten die Vorschriften dieser AGB´s in Bezug auf das Fernabsatzgesetz. Eine Rückgabe des Gutscheins ist durch Rücktritt vom Kaufvertrag binnen 14 Tagen anzuzeigen. Siehe Widerrufsrecht Punkt 10. Der Kaufpreis wird an das Zahlungsmittel des Käufers zurückerstattet. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.
1.4. Der Käufer erklärt mit der Mitteilung oder Erfassung seiner persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geb.-Datum, e-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) sein Einverständnis in die Speicherung und Verwendung seiner Daten zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Beendigung des gewünschten rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses. Er erklärt sich auch damit einverstanden, dass die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzregelungen weiterverarbeitet werden. Dem Käufer ist bekannt, dass er den Umfang und die Dokumentation seiner Daten jederzeit abfragen kann und er auch die Löschung seiner Daten nach vollständiger Erfüllung des Rechtsgeschäfts verlangen kann. Der Käufer kann einer Verwendung seiner Daten für die Anbahnung weiterer Folge-Rechtsgeschäfte durch die SuperVista AG jederzeit widersprechen.
2 Preisangaben und Brillenversicherung
Alle angegebenen Preise enthalten die geltende Umsatzsteuer ( hiervon ausgenommen sind Gutscheine) und – soweit im Angebot enthalten nicht anders angegeben - die steuerfreie Brillenversicherung, deren Prämie im angegebenen Preis enthalten ist und die nach den Bedingungen des Versicherers obligatorisch ist. Maßgeblicher Verkaufspreis für den Käufer ist der Gesamtpreis, der sich aus der Bestellung beim Partneroptiker ergibt und den der Partner-Optiker dem Käufer gerne aufschlüsselt und erläutert.
3 Zahlungsarten
3.1 Kauf auf Rechnung, Factoring und Inkassoverfahren
3.1.1 Der Verkäufer bietet dem Käufer auch die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ an (ausgenommen Kontaktlinsen). In diesem Fall gibt der Käufer der SuperVista AG mit der Angabe seiner e-Mail-Adresse sein Einverständnis, dass ihm die Rechnung für die bestellte Brille per e-Mail geschickt werden darf. Dies gilt auch für Mahnungen im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung. Weiterhin gibt er sein Einverständnis, dass seine dem Kaufvertrag zugrunde liegenden persönliche Daten (Name, Straße, Wohnort und Geburtsdatum) für eine Bonitätsprüfung verwendet werden und die Kaufpreisforderung zur Finanzierung des Kaufs an ein Factoring-Unternehmen abgetreten werden, welches auch das Inkasso im Namen der SuperVista AG vornimmt.
3.1.2 Die SuperVista AG bietet dem Käufer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung an, sofern die Rechnung innerhalb von fünf Tagen ab dem Rechnungsdatum beim Käufer eingeht; ansonsten verlängert sich die Zahlungsfrist entsprechend. Nach dem Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann die SuperVista AG die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben, wodurch für den Käufer weitere Kosten entstehen können.
3.2 Die SuperVista AG bietet an einigen Standorten nur noch die Bezahlart Kartenzahlung an. Für den Kaufabschluß ist eine Anzahlung per Karte in Höhe von 50% des Auftragswertes erforderlich.
Sollte die Restzahlung nach Aufforderung zur Abholung nicht binnen 14 Tagen erfolgen, ist die SuperVista AG berechtigt, Mahnkosten bw. Inkassokosten zu erheben.
3.3 Für Käufe innerhalb des Onlineshops ist eine sofortige Zahlung erforderlich. Der Kunde kann sich den hinterlegten Zahlungsmöglichkeiten bedienen. Zum Einlösen des Gutscheins verweisen wir auf die jeweils gültigen Aktionsbedingungen. Des Weiteren ist eine Restauszahlung des Gutscheins nicht möglich. Vorhandenes Guthaben wird bei Einlösung auf dem Kundenkonto gutgeschrieben.
4 Lieferfristen /Teillieferung
Etwaig genannte Lieferfristen sind unverbindlich, da wegen der Produktion im Ausland und Transport und Einfuhr der Brillen geringe Verzögerungen nicht auszuschließen sind. Die Lieferfristen werden ständig optimiert und verkürzt.
Kauft der Käufer mehrere Artikel, so ist die SuperVista AG zur Lieferung von Teilleistungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer nutzbar und zumutbar ist und selbständig wirtschaftlich verwendbar.
5 Gewährleistung, Nacherfüllung und Schadenersatz
5.1 Die Übergabe der gemessenen Parameter des Käufers an die deutschen Produktionsmaschinen erfolgt digital, so dass Fehler so gut wie ausgeschlossen sind. Sind die Brillen dennoch mangelhaft im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches, so gelten die gesetzlichen Regelungen.
5.2. Die Feststellung der Sehfähigkeit des Käufers ist rein subjektiv und vom Verkäufer nicht überprüfbar. Eine Haftung auf Schadensersatz der Verkäuferin tritt daher nur ein, wenn sie selbst oder ihr Partneroptiker als Erfüllungsgehilfe ein Verschulden bei der Feststellung der Parameter trifft, welche der Bestellung zugrunde liegen.
5.3. Für Schadensersatzansprüche wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschaden gerichtet oder die auf grobes Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.
6 Zufriedenheitsgarantie
Im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie kann der Käufer innerhalb von 60 Tage ab Rechnungsdatum anstelle einer Gleitsichtbrille ein anderes Produkt der SuperVista AG auswählen, wie zum Beispiel zwei Einstärken-Brillen (je eine für Nah- und Fernsicht) oder ein anderes Gleitsichtprodukt. Die Zufriedenheitsgarantie gilt nur für Premiumprodukte oder dem All-in Paket. Die SuperVista AG ist in diesem Fall berechtigt, dem Käufer den etwaigen Differenzpreis zu berechnen; eine Preisreduktion für diese Ersatzlösung ist ausgeschlossen und wird lediglich in Form eines Gutscheins erstattet.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gekaufte Ware/ die bestellten Brillen Eigentum der SuperVista AG, auch wenn diese bereits dem Käufer oder Besteller übergeben worden sind und dieser diese – auch als notwendiges Heilmittel - schon benutzt.
7.2 Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag inklusive Nebenforderungen (z. B. Finanzierungskosten, Zinsen, etc.) Eigentum des Verkäufers. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer vor vollständiger Bezahlung, tritt dieser bereits jetzt alle Forderungen gegenüber Dritten oder die Abnehmer in Höhe des auf den Kaufpreis für die Waren des Verkäufers entfallenden Anteils an den Verkäufer ab.
8 Brillenversicherung (ist nur in Premiumprodukten oder dem All-in Paket enthalten)
Versicherter, Versicherungsnehmer, Versicherer
Versichert sind Personen, die aufgrund eines wirksamen Kaufvertrags mit der SuperVista AG eine Brille inkl. Brillenversicherung erworben haben, das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz zur Zeit des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland liegt (im Folgenden „versicherte Person“ genannt).
Versicherungsnehmer ist die SuperVista AG (im Folgenden „Versicherungsnehmer“ genannt).
Versicherer ist die focus Assekuradeur GmbH (im Folgenden „Versicherer“ genannt).
Welche Sachen sind versichert?
Wir, der Versicherungsnehmer, bieten Ihnen, der versicherten Person, Versicherungsschutz für die von Ihnen bei dem Versicherungsnehmer erworbenen Brille (ausgenommen sind unentspiegelte Einstärkengläser, SuperVista Standard Gleitsichtgläser sowie Kontaktlinsen) der SuperVista AG (im Folgenden „Brille“) nach Maßgabe dieser Bedingungen, sofern das Angebot eine Brillenversicherung beinhaltet.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert? (Versicherungsfall)
Versicherungsschutz besteht für ein Jahr ab Rechnungsdatum, spätestens ab Übergabe,
a) bei einer ärztlich oder durch einen Augenoptiker festgestellten Sehstärkendifferenz von mindestens +/- 0,5 Dioptrien der versicherten Person zwischen festgestellter Sehstärke vor Erwerb der Brille und innerhalb von 365 Tagen nach Erwerb der Brille, oder
(b) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert der Brille oder ist die Reparatur unwirtschaftlich, liegt ein Totalschaden vor.
(c) bei einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille, die einen Ersatz der gesamten Brille (Totalschaden), der Brillenfassung, nur eines Glases oder der Gläser der Brille erforderlich macht und die nicht bereits durch eine Reparatur der Brille seitens des Versicherungsnehmers beseitigt werden kann.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind Schäden, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, im Falle der Beschädigung und des Totalschadens,
a) falls die Beschädigung der mit dieser Versicherung versehenen Brille auf Vorsatz der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers herbeigeführt werden;
b) wenn die versicherte Person den Versicherer arglistig über die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls täuscht oder zu täuschen versucht;
c) die im Rahmen von Garantieleistungen oder im Rahmen der Gewährleistung vom Versicherungsnehmer oder Brillenhersteller beseitigt bzw. übernommen werden;
d) durch Abnutzung und Verschleiß der mit dieser Versicherung versehenen Brille;
e) die im Rahmen von Serviceleistungen des Versicherungsnehmers erbracht werden, wie Überprüfung der Fassung und der Gläser, Kontrolle des richtigen Sitzes mit Anpassungskorrektur, hygienische Ultraschallreinigung, Schrauben nachziehen, ersetzen und sichern, Scharniere sorgfältig ölen;
g) durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Terrorismus; durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
h) und durch Verlust oder Diebstahl der Brille.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
a) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Rechnungsdatum der erworbenen Brille.
Erhält die versicherte Person Ersatz vom Versicherungsnehmer, erlischt der Versicherungsschutz.
b) Der Versicherungsschutz endet automatisch 365 Tage nach Rechnungsdatum, spätestens aber
- im Fall des Totalschadens oder
- 365 Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Gruppenversicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer.
Dem Versicherungsnehmer obliegt es, Sie im Falle einer Beendigung diese Gruppenversicherungsvertrags über einen etwaigen Anschlussversicherer zu informieren; oder
- im Fall des Todes der versicherten Person oder
- im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers.
In welcher Form erfolgt die Leistung? Welche Entschädigung gilt als vereinbart?
a) Als Entschädigung gilt für Brillen im Falle des Totalschadens die Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte. Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer gegen Vorlage der Rechnung wird nur für eine Ersatzbrille gezahlt, die vom Versicherungsnehmer gestellt wird.
b) Als Entschädigungsleistung bei Dioptrienverschlechterung übernimmt der Versicherer die Kosten für die fachgerechte Auswechslung von neuen Gläsern durch den Versicherungsnehmer bzw. Lieferung einer Ersatzbrille gleicher Art und Güte durch den Versicherungsnehmer.
c) Im Falle der Beschädigung übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten zur fachgerechten Wiederherstellung der Brille durch den Versicherungsnehmer. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungspreis, erfolgt die Versicherungsleistung wie im Falle des Totalschadens (s. oben). Eine Rückerstattung des Kaufpreises bei Schadensfall ist nicht möglich, sondern ausschließlich Warenersatz.
Versicherte Interessen / Leistung im Schadensfall
Versichert ist Ihr Interesse als versicherte Person im Falle der Beschädigung oder des Totalschadens der Brille oder die Dioptrienverschlechterung.
Im Versicherungsfall wird der Versicherer Sie von den Kosten für die
a) fachgerechte Reparatur der beschädigten Brille durch den Versicherungsnehmer oder
b) Neubeschaffung einer auf Grund eines Totalschadens vollständig zerstörten Brille (Lieferung einer Ersatzbrille) durch den Versicherungsnehmer oder
c) Neubeschaffung (Lieferung einer Ersatzbrille) bzw. Anpassung einer auf Grund einer Dioptrienverschlechterung für Sie unbrauchbar gewordenen Brille durch den Versicherungsnehmer durch Übernahme der zu diesem Zweck anfallenden Kosten freistellen.
Welche Eigenbeteiligung muss getragen werden?
Die Versicherung übernimmt 75% der anfallenden Kosten. Im Versicherungsfall tragen Sie die anfallenden Versandkosten sowie 25% des ursprünglichen Kaufpreises als Eigenbeteiligung.
Was ist im Leistungsfall zu beachten (Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles)?
Bitte suchen Sie im Versicherungsfall den brillen.de Partneroptiker eigenständig auf.
Schäden sind von Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt, dem brillen.de Partneroptiker der SuperVista AG zu melden. Darüber hinaus ist im Falle der Verschlechterung der Dioptrienzahl dies durch Bescheinigung eines Augenarztes bzw. des Augenoptikers nachzuweisen. Die beschädigte oder zerstörte Brille bzw. die auf Grund einer Dioptrienveränderung für Sie unbrauchbar gewordenen Brille ist dem brillen.de Partneroptiker zu übergeben.
Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Wird eine vertragliche Obliegenheit oder eine gesetzliche Obliegenheit, deren Rechtsfolge nicht im Gesetz geregelt ist, verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Weisen Sie nach, dass Sie oder der Versicherungsnehmer die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie oder der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Übergang und Sicherung von Ersatzansprüchen/ Welche Obliegenheiten treffen Sie?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch insoweit auf uns über, soweit wir Leistungen erbracht haben.
Sie haben einen etwaigen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns und bei dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzen Sie oder der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, sind wir nach Maßgabe des § 86 Abs. 2 VVG leistungsfrei.
Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung erstmals verlangt werden kann.
Ist uns ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag angemeldet worden, zählt der Zeitraum vom Beginn der Verjährung bis zum Zugang unserer Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mit.
Welches Gericht ist zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Welches Recht findet Anwendung?
Es findet deutsches Recht Anwendung.
9 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. Bsp. mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Die Frist beginnt ab dem Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
a) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw hat.
b) (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw hat.
c) (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
d) ( im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg): an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
SuperVista AG
Siemensstr. 2
15711 Königs Wusterhausen
E-Mail: widerruf@brillen.de
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind. Die vertragliche Zufriedenheitsgarantie der SuperVista AG bleibt hiervon unberührt.
Hinweise für Gutscheine:
Das Widerrufsrecht besteht bei Gutscheinen nur binnen 14 Tagen. Der Widerruf kann nur über widerruf@brillen.de vorgenommen werden. Eine Rückgabe in einer Filiale oder einem unserer Partneroptiker ist nicht direkt möglich.
Ende der Widerrufsbelehrung.
10 Zusammenarbeit mit Hörzentren
Durch die Buchung eines Termins für einen kostenlosen Hörtest über unsere Plattform autorisiert der Kunde SuperVista AG ausdrücklich, seine personenbezogenen Daten (vollständiger Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an das ausgewählte Hörzentrum weiterzugeben. Diese Datenweitergabe dient der Verwaltung des Termins und ermöglicht es dem Kunden, die Vorteile der Zusammenarbeit zwischen SuperVista AG und den angeschlossenen Hörzentren zu nutzen.
11 Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Sitz der SuperVista AG in Königs Wusterhausen. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Soweit der Käufer Kaufmann ist oder zu den in § 38 ZPO gleichgestellten Personen gehört, ist für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile Schönefeld Gerichtsstand, nach Wahl des Verkäufers auch der Sitz des Käufers.
SuperVista AG — Siemensstr. 2 — 15711 Königs Wusterhausen
Website: www.brillen.de
Sitz der Gesellschaft: Königs Wusterhausen Amtsgericht Cottbus HRB 11527
Vorstand/Management Board: Matthias Kamppeter (Vorsitzender/Chairman), Volker Grahl, Carsten Gersdorf, Christine Kamppeter, Peter Wieczorek, Felix Hartmann
Aufsichtsrat/Supervisory Board: Dean Butler (Vorsitzender/Chairman)
Augenoptik-Meisterin: Dipl.-Ing. (FH) Nicole Zemsch
USt.-Id.-Nr.: DE291219087 St.-Nr. 049/100/02274
Eingetragen bei der Handwerkskammer Potsdam.
Stand 23.08.2018